Die justizielle Sanktion im Disziplinarrecht – Bedeutung für § 14 LDG NRW
Das Maßnahmeverbot gemäß § 14 LDG NRW setzt voraus, dass gegen den Beamten bereits eine sogenannte justizielle Sanktion verhängt wurde. In der Praxis bestehen hierbei jedoch häufig Unsicherheiten hinsichtlich der Frage, welche strafrechtlichen Entscheidungen überhaupt als justizielle Sanktion anzusehen sind und welche Auswirkungen dies auf das Disziplinarverfahren hat. Gerade im Zusammenhang mit Einstellungen nach §…