Aktuelle Rechtsprechung

Einleitung

Die disziplinarrechtliche Rechtsprechung entwickelt sich fortlaufend weiter und ist für die praktische Verteidigung von erheblicher Bedeutung. Auf dieser Seite finden sich ausgewählte Entscheidungen sowie kurze Hinweise zu deren praktischer Relevanz.

1. Aktuelle Entscheidungen

VG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2025 – 38 K 2590/22

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf befasste sich mit einem disziplinarrechtlichen Verfahren gegen einen Polizeibeamten wegen eines Facebook-Posts mit politischem Bezug. Das Gericht sah Verstöße gegen die Wohlverhaltens-, Neutralitäts- und Mäßigungspflicht als gegeben an und bestätigte eine Kürzung der Dienstbezüge.

Die Entscheidung verdeutlicht die weiterhin hohe disziplinarrechtliche Relevanz außerdienstlicher Äußerungen in sozialen Netzwerken.

VG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2025 – 35 K 8759/22.O

Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf sexueller Belästigung durch einen Universitätsprofessor während der Corona-Zeit. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erkannte auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Die Entscheidung zeigt die erhebliche disziplinarrechtliche Bedeutung von innerdienstlichem Fehlverhalten im sensiblen Bereich persönlicher Integrität und des Vertrauensverhältnisses innerhalb des öffentlichen Dienstes.

2. Grundsatzentscheidung BVerwG

BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 – 2 C 25/14

Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit der disziplinarrechtlichen Bewertung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Dateien durch einen Polizeibeamten. Das Gericht stellte klar, dass außerdienstliches Verhalten dann disziplinarrechtliche Relevanz erlangt, wenn es geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

Das BVerwG betonte die besondere Vertrauens- und Garantenstellung von Polizeibeamten und führte aus, dass erhebliche vorsätzliche Straftaten – insbesondere zulasten schutzbedürftiger Personen – auch außerdienstlich einen erheblichen Vertrauensverlust begründen können. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass die disziplinarrechtliche Bewertung stets eine sorgfältige Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls erfordert.

BVerwG, Urteil vom 20.02.2001 – 1 D 7/00

Das Bundesverwaltungsgericht konkretisierte die Voraussetzungen der Sachverhaltsidentität im Rahmen des disziplinarrechtlichen Maßnahmeverbots. Entscheidend sei nicht die unterschiedliche straf- oder disziplinarrechtliche Bewertung eines Verhaltens, sondern allein der zugrunde liegende historische Geschehensablauf.

Nach Auffassung des Gerichts liegt Sachverhaltsidentität vor, wenn der gesamte geschichtliche Vorgang bereits Gegenstand der strafrechtlichen Entscheidung gewesen ist und eine getrennte disziplinarrechtliche Würdigung als künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhalts erscheinen würde.

Die Entscheidung gehört zu den grundlegenden Urteilen zum Maßnahmeverbot und wird bis heute regelmäßig im Zusammenhang mit § 14 LDG NRW herangezogen.

3. Sehr praxisrelevante NRW-Entscheidung

VG Münster, Urteil vom 13.01.2012 – 20 K 1168/11.O

Das Verwaltungsgericht Münster setzte sich mit der Frage auseinander, wann zwischen strafrechtlich geahndetem Verhalten und disziplinarrechtlichem Vorwurf Sachverhaltsidentität im Sinne des § 14 LDG NRW besteht. Das Gericht stellte klar, dass maßgeblich allein der tatsächliche historische Geschehensablauf ist.

Eine künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs sei unzulässig, wenn zwischen den einzelnen Handlungen ein enger zeitlicher, örtlicher und kausaler Zusammenhang besteht.

Das Urteil besitzt erhebliche praktische Bedeutung für Disziplinarverfahren nach strafrechtlichen Einstellungen gemäß § 153a StPO und wird in der Verteidigungspraxis regelmäßig herangezogen.